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Sondermassnahmen gegen den starken Franken in der Innovationsförderung

An seiner Sitzung vom 31. August 2011 hat der Bundesrat in einem umfangreichen Massnahmenpaket u.a. zusätzliche Fördermassnahmen der KTI beschlossen, um den Schweizer Exportunternehmen rasche und wirksame Unterstützung im Kampf gegen den „Starken Franken“ zu bieten. Die Sondermassnahmen der KTI sind mit 100 Mio. Franken dotiert und sollen auf das Jahr 2011 befristet sein. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlamentes treten die Massnahmen auf Mitte Oktober 2011 in Kraft.

Ausgangslage

Der „Starke Franken“ wird auf absehbare Zeit ein grosser Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Exportwirtschaft bleiben. Er bedroht insbesondere die KMU und damit zahlreiche Arbeitsplätze in der Schweiz. Seine Überbewertung wirkt wettbewerbsverzerrend. Der Produktionsstandort Schweiz steht vor grossen Herausforderungen: Die Investitionsfähigkeit der Exportwirtschaft ist durch Margeneinbrüche geschmälert, künftige Investitionsentscheide könnten gegen den Standort Schweiz fallen. Innovations-, Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen können ohne zusätzliche Unterstützung nicht schnell genug erzielt werden, um den Fortbestand von Unternehmen und Arbeitsplätzen in der Schweiz zu sichern.

Der Erfolg des Exports liegt weitgehend in der Innovation. Die Innovation ist der wirksamste Weg, durch zusätzlichen Kundennutzen die Preise der Produkte wieder zu erhöhen und die Frankenstärke zu kompensieren. Die Nutzung von Forschungswissen für Innovationen ist ein wichtiger Teilbereich, in dem die KTI zusammen mit ihren Forschungspartnern rasche und wirksame Förderung leisten kann.

Zielsetzungen und Neuerungen

Die vom Bundesrat beschlossenen neuen Massnahmen in der Innovationsförderung der KTI unterstützen die rasche und effiziente Umsetzung von Erkenntnissen in neue Produkte und Prozesse und beschleunigen die Markteinführung.
Parallel und ergänzend zur bisherigen Forschungsförderung und den bereits im Sommer 2011 eingeführten Sondermassnahmen wird die neue Förderung auf die Beschleunigung von bestehenden Innovationsvorhaben bis zur Markteinführung ausgerichtet. Zusätzlich sollen mittelfristige Risiken für KMU im Innovationswettbewerb abgebaut und risikoreiche, aber mit hohen Ertragsaussichten verbundene Projekte stärker gefördert werden.

Förderung kurzfristiger Vorhaben

Diese Massnahmen zielen – anders als bei der üblichen Projektförderung – auch auf die Markteinführung für bestehende Innovationsvorhaben und ermöglichen die Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastrukturen.
Neben der Reduktion der Eigenbeteiligung von KMU unter 50% stehen markante Tarifanpassungen und separate Overheadzahlungen an die Forschungspartner zu Diskussion, damit diese die für kurzfristige Innovationsvorhaben notwendigen Personalressourcen stellen und die anfallenden Kosten adäquat kompensieren können.

Zeitplan

Für die Gesuchsteller und Partner der KTI sind die folgenden Meilensteine wesentlich:
- 30.9.11: Voraussichtlicher Beschluss des Parlamentes zur Finanzierung der Sonderbotschaft „Starker Franken“ des Bundesrates
- 07.10.11: Kommunikation der neuen Förderbedingungen für die Sondermassnahmen der KTI und Aufschalten der notwendige      Dokumente
- 13.10.11: Inkrafttreten der Sondermassnahmen auf Grundlage der revidierten Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz V-FIFG.

Rahmenbedingungen

Die KTI trägt Sorge dafür, dass mit den kurzfristig wirkenden Sondermassnahmen weiterhin qualitativ hochwertige Vorhaben finanziert werden und die Nachhaltigkeit der Förderung auch in Bezug auf die Mittelausstattung der KTI langfristig gewährleistet bleibt.
 
Auskünfte: Vinzenz Batt, Kommunikation KTI, vinzenz.batt@kti.admin.ch, 031 322 83 63

 

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